Hundehalter - haftpflichtversicherung

Verlässlich versichert als Hundehalter

 

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Warum Sie eine Hundehalterhaftpflicht-versicherung brauchen

Vom schmerzhaften Biss in die Wade des Nachbarn über den angeknabberten Sicherheitsgurt im Mietwagen bis zum Verkehrsunfall mit verletzten Personen – selbst friedfertige und gut erzogene Vierbeiner können für großen Ärger sorgen. Für den Gesetzgeber ist die Sache klar: Als Halter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund anrichtet. Und das in unbegrenzter Höhe.

Zum Glück gibt es die Hundehalterhaftpflichtversicherung der MVK. Dank unserer einzigartigen Vorteile sind Sie finanziell jederzeit bestens abgesichert – und zwar, egal wie groß Ihr Hund ist. 

Ihre Vorteile

  • Umfangreicher Schutz
    Bis zu 50 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

  • Volle Leistung auch bei Fremdhütung
    Unsere Haftpflichtversicherung für Hunde schützt alle, die sich zeitweise um Ihren Vierbeiner kümmern wie z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Nachbarn.

  • Weltweite Gültigkeit
    Mit der Hundehalter­­haftpflichtversicherung der MVK genießen Sie und Ihr Vierbeiner auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts Versicherungsschutz.

  • Persönliche Ansprechpartner
    Bei uns beraten Sie keine Chatbots oder Callcenter-Mitarbeiter, sondern Ihr persönlicher Kundenberater mit Expertise und Fachkompetenz.

Unsere Leistungen im Überblick

Hundehalterhaftpflicht

Mitversicherte Personen

Hundehalter
Jeder berechtigte Hundehüter – nicht gewerblich

Die wichtigsten Leistungen

Schäden an gemieteten Räumen – Mietsachschäden
Schäden an gemieteten, geleasten, geliehenen, gepachteten oder verwahrten beweglichen Sachen
Forderungsausfall
  • In Europa unbegrenzt
  • Außerhalb Europa bis 5 Jahre
Vermögenschäden
Mitversicherung von Welpen
Deckschäden
Hundedressur und hundesportliche Veranstaltungen
Führen ohne Leine oder Maulkorb
Umweltschadenversicherung gemäß Umweltschadengesetz

Sonstiges

Vorsorgeversicherung
Versehentliche Obliegenheitsverletzung
Künftige Bedingungsverbesserungen
Garantie GDV-Musterbedingungen
Unklare Zuständigkeiten bei Versichererwechsel

Alle Informationen zum Download

Sie wünschen alle Informationen zu unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung auf einen Blick? Kein Problem – erhalten Sie hier die wichtigsten Daten zum bequemen Download!

Gut zu Wissen
Darum ist eine Hundehalter-haftpflichtversicherung sinnvoll

In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung längst eine Pflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Tiere verpflichtend, die 40 cm oder größer sind.

 

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Häufig gestellte Fragen

Sie fragen. Wir antworten.

Antwort

Ja, denn die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden durch den eigenen Hund auf. Eine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde besteht zudem in den folgenden Bundesländern:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den übrigen Bundesländern hängt die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, von der Hunderasse ab bzw. davon, ob das Tier bereits durch aggressives Verhalten auffällig wurde.

Antwort

Unsere Hundehalterhaftpflichtversicherung begleicht alle Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die Ihr Hund verursacht. Darunter fallen z. B. auch Mietsachschäden, Flurschäden und ungewollte Deckakte. Darüber hinaus finden Sie bei uns höchst attraktive Zusatzleistungen, die Sie unserer Leistungsübersicht entnehmen können.

Antwort

Folgende Hunderassen sowie Mischungen mit diesen können von uns nicht versichert werden:

  • Alano
  • American Bulldog
  • American Staffordshire-Terrier
  • Bandog
  • Dogue de Bordeaux(Bordeaux-Dogge)
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Englische Bulldogge
  • Fila Brasileiro
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Molosser
  • Perro de Presa Canario (Kanarische Dogge)
  • Perro de Presa Mallorquin (Azoren-Bulldogge)
  • Perro de Toro (spanische Bulldogge)
  • Pittbull
  • Rafeiro do Alentejo
  • Römischer Kampfhund
  • Rottweiler
  • Sarplaninac (Illyrischer Schäferhund)
  • Staffordshire Bullterrier
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Tibet Mastiff (Do-Khyi)
  • Tosa Inu

Antwort

Als Tierhalter haften Sie grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann folglich zur Existenzfrage werden.

Antwort

Haben Sie eine Hundehalterversicherung für Ihren Hund abgeschlossen und werden Besitzer eines weiteren Hundes, dann gilt der zweite Hund zunächst im Rahmen der Vorsorgeversicherung mitversichert. Wir fordern Sie mit der Beitragsrechnung jährlich auf, uns neue Risiken zu melden. Den weiteren Hund müssen Sie uns dann spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung anmelden. Welpen Ihres versicherten Hundes sind die ersten sechs Monate beitragsfrei mitversichert.

Antwort

Ja, bei der MVK genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz.

Antwort

Melden Sie uns den Schadensfall bitte unverzüglich und schildern Sie uns den gesamten Hergang. Wir kümmern uns dann um die Prüfung Ihrer Schadenersatzpflicht sowie ggf. die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie brauchen nichts mehr zu tun.

WICHTIG: Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit uns auf keinen Fall eine Zahlung an die mutmaßlich geschädigten Person(en)!

Antwort

Wir kommen nur für Schäden bis zu den vereinbarten Versicherungssummen auf. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Fäkalien
  • Ansprüche der Versicherten untereinander

Für folgende Bereiche ist zudem der Abschluss einer speziellen Versicherung erforderlich:

  • Erkrankungen des Hundes: Tier-Krankenversicherung

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen

Schäden durch Hunde sind schnell passiert – ebenso schnell können die Schadenersatzforderungen in die Millionenhöhe gehen. Mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung der MVK sind Sie für jede Situation gewappnet.

Mischling deckt Rassehund

Ein Rüde verschafft sich gewaltsam Zugang zum Gehege eines lokalen Züchters und deckt dabei ungewollt ein weibliches Tier. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung der MVK trägt die Kosten für das beschädigte Gehege, die Aufzucht der nicht eingeplanten Welpen und den Verdienstausfall des Züchters.

Zerfledderte Einrichtung in Ferienwohnung

Während des Familienurlaub in Österreich zerfleddert Ihr Hund die Sitzgarnitur im Ferienapartment. Unsere Haftpflichtversicherung für Hunde springt ein und ersetzt dem Vermieter den entstandenen Schaden.

Fahrradunfall mit Krankenhausaufenthalt

Beim Spaziergang reißt sich der Hund eines Ehepaars plötzlich los und bringt eine Fahrradfahrerin zu Fall. Diese erleidet einen Handgelenksbruch. Die MVK Hundehalterhaftpflichtversicherung ist zur Stelle und übernimmt alle Krankenhaus-, Reha- und Dienstausfallkosten der Frau.

Jetzt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen

Profitieren Sie von dem einmaligen Leistungsumfang und den attraktiven Konditionen der MVK – schließen Sie jetzt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ab!

 

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Was ist versichert und was nicht?

Wir zahlen

  • Personen,- Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verschuldet

  • Beschädigungen an gemieteten Objekten wie geleasten Fahrzeugen oder Hotelzimmern

  • Schäden, die Ihr Hund verursacht, während er sich in der Obhut einer anderen Person befindet

Wir zahlen nicht

  • Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung

  • Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs

  • Schäden am eigenen Hab und Gut

  • Verletzungen von Angehörigen oder Familienmitgliedern

  • Schäden durch gewerblich genutzte Hunde wie z.B. Wach-, Jagd- oder Hütehunde


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