Erklärung zur Barrierefreiheit

Die MVK Versicherung VVaG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite:
mvk-versicherung.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.06.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.06.2025 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite mvk-versicherung.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

MVK Versicherung VVaG

Borsigstr. 5
76185 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 569 00 0
Telefax: +49 (721) 569 00 16
E-Mail: kontakt@mvk-versicherung.de

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

Schadenservice

Für eine schnelle Hilfe im Schadenfall

So geht´s:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.

  • Das Online-Formular führt Sie durch alle wichtigen Fragen.

  • Dokumente, Fotos, Quittungen oder eine Aufstellung beschädigter oder entwendeter Gegenstände laden Sie direkt mit hoch.

  • Ihre Schadenanzeige erhalten Sie anschließend per E-Mail oder als Download für Ihre Unterlagen.

  • Schadensrelevante Dateien reichen Sie jederzeit über eine Mitteilung zum bestehenden Schaden nach.

 

Schaden melden Mitteilung zum bestehenden Schaden

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