Fahrradversicherung
Vertraut versichert
Unterwegs mit dem Rad – aber sicher
Egal ob Sie Mountainbiker oder Stadtfahrer sind. Die Bewegung auf Ihrem Zweirad soll Spaß machen. Gedanken zur Versicherung haben wir uns für Sie gemacht. So versichern wir in unserer Fahrradkaskoversicherung zum Beispiel gegen Diebstahl, Vandalismus oder Unfall und Sie konzentrieren sich aufs Gleichgewicht.
Falls Sie ein Pedelec oder E-Bike versichern möchten, geht es hier zu unserer Pedelec / E-Bike-Versicherung.
Ihre Vorteile
- Leistungsstarker Versicherungsschutz
Fahrrad und das Zubehör gegen Diebstahl, Vandalismus und Unfallschäden umfassend geschützt - Rund um die Uhr
24 Stunden Sicherheit auch im Ausland - Beschädigungen an Reifen, Bremsen und Schaltung
Umfassender Schutz durch Unfall, Fall- oder Sturzschäden über den Fahrraddiebstahl hinaus - Neuwertentschädigung
Wir ersetzen den Wert Ihres Fahrrades bis zur Höhe der Versicherungssumme - Mobilitätsgarantie
Damit Sie sicher unterwegs sind, wenn was passiert
Unsere Leistungen im Überblick
Tarif
Klassik
Tarif
Top
Tarif
Premium
Versicherte Gefahren
Versicherte Sachen
Sonstiges
10%
20%
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Alle Informationen zum Download
Sie wünschen alle Informationen zu unserer Fahrradversicherung auf einen Blick? Kein Problem – erhalten Sie hier die wichtigsten Daten zum bequemen Download!
Gut zu wissen
Darum ist eine Fahrradversicherung sinnvoll
Das Fahrrad ist seit je her ein beliebtes Fortbewegungsmittel und oft recht teuer. Um so wichtiger ist es Ihr Eigentum gut zu schützen. Nur den Schutz gegen Diebstahl können Sie über unsere Hausratversicherung absichern. Für alle, die mehr wollen, ist unsere Fahrradkaskoversicherung die richtige Wahl. Damit sichern Sie sich günstig umfassenden Versicherungsschutz und eine Mobilitätsgarantie.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
Versichert ist das im Versicherungsschein benannte Fahrrad / E-Bike / Pedelec, einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie das verwendete eigenständige verkehrsübliche Schloss (kein Zahlenschloss), sofern es nicht gewerblich genutzt wird. Mitgeführte Fahrradanhänger sind ebenfalls versichert, wenn diese nicht gewerblich genutzt werden.
Zusätzlich gilt für die Tarife Top und Premium: Auch loses Fahrradzubehör und -gepäck, das mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbunden ist (z.B. Helm, Gepäcktaschen, Beleuchtung, Kochgeschirr, Schlafsack, Zelt), ist versichert. Der Versicherungsschutz für Zubehör und Gepäck besteht bei Zerstörung durch Straftaten Dritter, Unfälle mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike/Pedelec, Unfälle eines Transportmittels und Feuer. Ein Helm und Kleidung sind zudem versichert, wenn sie bei Nutzung des versicherten Rades zerstört, beschädigt oder abhandenkommen. Diebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug ist ebenfalls abgedeckt.
Im Tarif Klassik ist loses Fahrradzubehör und -gepäck nicht versichert.
Antwort
Ja, Fahrräder / E-Bikes / Pedelecs, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind und zu privaten Zwecken genutzt werden, sind versicherbar. Der Nachweis erfolgt durch den Original-Händlerbeleg mit Angabe der Rahmennummer und der vollständigen Käuferadresse zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Fahrräder, die von Privatpersonen ohne die genannten Unterlagen und Kaufvertrag erworben wurden, sind ausgeschlossen.
Antwort
Die Versicherungssumme basiert auf dem Bruttogesamtkaufpreis des Fahrrad / E-Bike / Pedelec einschließlich fest verbundenem Zubehör. Eventuelle Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen dürfen dabei nicht in Abzug gebracht werden.
• Bei einem neuen Fahrrad / E-Bike / Pedelec ist die Grundlage der Händlerverkaufspreis zum Zeitpunkt des Erstkaufs im neuwertigen Zustand.
• Bei einem gebrauchten Fahrrad / E-Bike / Pedelec muss der Wert zugrunde gelegt werden, den der Erstbesitzer bezahlt hat, wobei auch hier Rabatte oder Vergünstigungen nicht abgezogen werden dürfen.
Antwort
- Im Tarif Klassik ist loses Fahrradzubehör und -gepäck nicht versichert.
- Im Tarif Top ist loses, mit dem Fahrrad/ E-Bike / Pedelec verbundenes Zubehör (z.B. Beleuchtung, Fahrradkorb, Helm, Gepäcktaschen, etc.) versichert. Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf maximal 750 Euro begrenzt, und je einzelner versicherten Sache auf 250 Euro pro Versicherungsfall.
- Im Tarif Premium ist loses, mit dem Fahrrad/ E-Bike / Pedelec verbundenes Zubehör (z.B. Beleuchtung, Fahrradkorb, Helm, Gepäcktaschen, etc.) versichert. Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf maximal 1.000 Euro begrenzt, und je einzelner versicherten Sache auf 300 Euro pro Versicherungsfall.
Antwort
Die Mobilitätsgarantie kann mit den Schutzbriefleistungen der Kfz-Versicherer beziehungsweise Automobilclubs verglichen werden. Nur eben im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrrad / E-Bike / Pedelec. Es werden die notwendigen Kosten (z. B. Übernachtungs-, Bergungs-, Abschleppkosten etc.) ersetzt, die infolge versicherter Beschädigungen entstehen.
Antwort
Die Anzahl der versicherbaren Fahrräder / E-Bikes / Pedelecs ist nicht begrenzt. Im Gegensatz zur Hausratversicherung erfolgt keine pauschale Aufnahme, sondern jedes Fahrrad / E-Bike / Pedelec wird eigenständig versichert. Pro Versicherungsvertrag kann jedoch nur ein Fahrrad versichert werden.
Antwort
- Im Tarif Klassik gilt der Versicherungsschutz europaweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
- Im Tarif Top gilt der Versicherungsschutz weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
- Im Tarif Premium gilt der Versicherungsschutz weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 12 Monaten.
Antwort
Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist uns dieser unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch- anzuzeigen. Im Falle von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Teilediebstahl oder Totalschaden ist uns die Rechnung für das versicherte Fahrrad einzureichen. Bei Schäden durch strafbare Handlungen sowie Brand oder Explosion ist dies der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Antwort
Selbstverständlich können Sie während der Vertragslaufzeit Ihr Fahrrad / E-Bike / Pedelec jederzeit wechseln. Sie müssen uns in diesem Fall den Zeitpunkt mitteilen ab wann das neue Fahrrad / E-Bike / Pedelec versichert sein soll sowie den Hersteller, Typ, Rahmennummer und den Bruttoneupreis ohne Abzug von Rabatten, Nachlässen oder sonstigen Vergünstigungen. Weiterhin ab wann das bisherige Fahrrad aus dem Vertrag ausgeschlossen werden soll.
Antwort
In diesem Fall müssen Sie uns mitteilen, ob eine Ersatzbeschaffung erfolgte. Falls ja, so benötigen wir die üblichen Daten wir für das vorhergehende Fahrrad / E-Bike / Pedelec, damit wir die Vertragsänderung vornehmen können. Sollte jedoch keine Ersatzbeschaffung erfolgen, endet der Vertrag.
Der richtige Schutz für jeden Typ: unsere Versicherungstarife
Eine gute Fahrradversicherung muss nicht viel kosten. Der Beweis sind unsere Versicherungstarife, die perfekt auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt sind.
Eine gute Basis: der Klassik Tarif
Sie möchten mehr als nur eine Diebstahlversicherung für Ihr Fahrrad? Sie suchen zusätzlich einen Schutz gegen Beschädigung oder Sturzschäden?
Mehr Schutz, mehr Extras:
der Top Tarif mit erweitertem Diebstahlschutz und Mobilitätsgarantie
Sie machen gerne weitere Tagesausflüge oder Radtouren über mehrere Tage? Sie sind generell viel mit dem Fahrrad unterwegs?
Das Rundum-Sorglos-Paket:
der Premium Tarif
Die beste Wahl für Vielfahrer, die keine Kompromisse eingehen möchten. Umfassender Schutz für Fahrrad, Zubehör und Gepäck – weltweit und rundum abgesichert.
Sichern Sie sich gegen Risiken für Ihr Fahrrad ab
Profitieren Sie von dem einmaligen Leistungsumfang und den attraktiven Konditionen der MVK – schließen Sie jetzt eine Fahrradversicherung ab!
Was ist versichert und was nicht?
Wir zahlen
- Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
- Schäden durch Vandalismus
- Beschädigungen bei Unfall
- Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Neuwertentschädigung
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor oder Steuerungsgeräten
- Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Wir zahlen nicht
- Schäden die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten/ Inspektionen
- Fahrräder für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerbeleg vorliegt
- Schäden die bei Downhill-Fahrten entstehen