Beitragsfreier Versicherungsschutz für Geflüchtete aus der Ukraine

30.03.2022

Die MVK reagiert auf die derzeitige Situation in der Ukraine.

Nehmen unsere Kunden aus der Ukraine geflüchtete Personen im eigenen Haushalt auf, so besteht für diese kostenfreier Versicherungsschutz im Rahmen der bei MVK bestehenden Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. 

Für die Private Haftpflichtversicherung gilt

Wir erweitern den mitversicherten Personenkreis der privaten Haftpflichtversicherung auf Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsgenehmigungserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die unsere Versicherungsnehmer in Ihrem Haushalt aufgenommen haben.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Geflüchteten in den Haushalt des Versicherungsnehmers. Voraussetzung ist die namentliche Nennung. Der Versicherungsschutz endet mit Auszug aus dem Haushalt, spätestens zum 31.12.2022. 

Für die Hausratversicherung gilt

Nehmen unsere Versicherungsnehmer Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsgenehmigungserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz im Haushalt auf, so ist deren Hausrat im Rahmen der bei uns bestehenden Hausratversicherung mitversichert.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine in den Haushalt des Versicherungsnehmers und endet mit Auszug, spätestens zum 31.12.2022.
 

 
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Schadenservice

Für eine schnelle Hilfe im Schadenfall

So geht´s:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.

  • Das Online-Formular führt Sie durch alle wichtigen Fragen.

  • Dokumente, Fotos, Quittungen oder eine Aufstellung beschädigter oder entwendeter Gegenstände laden Sie direkt mit hoch.

  • Ihre Schadenanzeige erhalten Sie anschließend per E-Mail oder als Download für Ihre Unterlagen.

  • Schadensrelevante Dateien reichen Sie jederzeit über eine Mitteilung zum bestehenden Schaden nach.

 

Schaden melden Mitteilung zum bestehenden Schaden

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