Neu: Diensthaftpflichtversicherung

14.06.2022

Neben der Privathaftpflichtversicherung, die für jeden Einzelnen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, kommt für Angestellte oder Beamte des öffentlichen Dienstes eine besondere Haftpflichtversicherung hinzu. Die Diensthaftpflichtversicherung. Diese kann bei uns ab sofort in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. 

Staatsdiener die in Ausübung ihres Amtes anderen einen Schaden zufügen, müssen unter Umständen persönlich hierfür geradestehen. So verlangt es das Gesetz (§ 839 BGB). So kann der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen Regressansprüche an seinen Mitarbeiter anmelden, sollte er durch die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters selbst mit Entschädigungsansprüchen konfrontiert werden.

Schadenbeispiele:

  • Im Chemieunterricht lässt der Lehrer einen Versuch aufbauen. Leider wird die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug erklärt. Die Folge sind Beschädigungen an Messvorrichtungen, die ersetzt werden müssen.
  • Ein Mitarbeiter der Verwaltung vergisst Ansprüche seiner Behörde fristgerecht geltend zu machen. Hierdurch verjähren die Forderungen und die Ansprüche gehen dadurch unwiderruflich verloren.
  • Ein Finanzamtsbediensteter zögert die Vollstreckung eines Steuerbescheids zu lange hinaus. Die Steuerschuld verjährt und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.

Die Diensthaftpflichtversicherung prüft in diesen Fällen die Haftungsfrage. Gerechtfertigte Ansprüche werden reguliert, ungerechtfertigte werden abgewehrt. 

Die Kombination von Privathaftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist unverzichtbar. Sie schützt vor finanziellen Folgen, die mitunter existenzbedrohend sein können.

 

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