Wohngebäudeversicherung
Rundum gut versichert – damit Sie als Hausbesitzer optimal geschützt sind.
Individueller Rundum-Schutz für die eigenen vier Wände
Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel: Naturgewalten können die eigenen vier Wände empfindlich treffen. Noch schlimmer ist allerdings der monetäre Schaden: Ohne eine passgenau auf die eigene Wohnsituation zugeschnittene Versicherung droht schnell der finanzielle Ruin. Eine Horrorvorstellung, vor allem für Haus- und Wohnungseigentümer mit Familie.
Mit der MVK sind Sie immer auf der sicheren Seite. Im Schadensfall erstatten wir die Kosten für Reparaturarbeiten und Wiederaufbau Ihres Zuhauses. Und zwar egal, ob es sich um einen kleinen Bungalow oder ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Nebengebäuden handelt.
Ihre Vorteile
- Leistungsstarker Versicherungsschutz
Mit der MVK Wohngebäudeversicherung genießen Sie jederzeit überdurchschnittlich gute Leistungen zu fairen Preisen. - Große Tarifauswahl
Ganz gleich, wie Ihre Wohnverhältnisse aussehen – unsere Tariflösungen sind perfekt auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. - Rundumschutz ohne Zusatzkosten
Wasserschadenversicherung, Feuerversicherung, Sturm-/ Hagelversicherung – bei unserer Wohngebäudeversicherung ist alles inklusive. Und natürlich ohne Zusatzkosten. - Attraktive Zusatzbausteine
Sichern Sie sich echte Preisvorteile durch Zubuchung einer MVK Elementarschadenversicherung und Glasbruchabsicherung. - Schadenfreiheitsrabatt
Schadenfreiheit, beziehungsweise den Verzicht auf die Erstattung von Bagatellschäden, belohnen wir mit besonders niedrigen Beiträgen. - Persönliche Ansprechpartner
Bei uns beraten Sie keine Chatbots oder Callcenter-Mitarbeiter, sondern Ihr persönlicher Kundenberater mit Expertise und Fachkompetenz.
Unsere Leistungen im Überblick
Wohngebäudeversicherung
Klassik
Wohngebäudeversicherung
Top
Wohngebäudeversicherung
Premium
Feuer (soweit versichert)
Leitungswasser (soweit versichert)
Verlängerung bei Dichtigkeitsprüfung möglich.
Verlängerung bei Dichtigkeitsprüfung möglich
Kosten
Sonstiges
Tarife vergleichen
Alle Informationen zum Download
Sie wünschen alle Informationen zu unserer Wohngebäudeversicherung auf einen Blick? Kein Problem – erhalten Sie hier die wichtigsten Daten zum bequemen Download!
Gut zu Wissen
Darum sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen
Die Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch raten Experten zum Vertragsabschluss, da die Kosten nach einem Brand oder Wasserschaden die finanziellen Möglichkeiten vieler Hausbesitzer deutlich übersteigen. Zudem ist sie eine zentrale Voraussetzung bei der Kreditvergabe: Viele Banken finanzieren nur dann einen Hausbau oder -kauf, wenn eine Wohngebäudeversicherung als Sicherheit hinterlegt wird.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
Mit einem Wort: Ja. Eine Wohngebäudeversicherung kann Feuer-, Wasser- und Sturmschäden zwar nicht verhindern, bewahrt private Hausbesitzer aber vor dem finanziellen Ruin. Die Kosten für die Instandsetzung eines Gebäudes können rasch schwindelerregende Höhen annehmen und sind daher aus eigener Tasche kaum zu bezahlen.
Antwort
Wir leisten Entschädigung für Gebäude, die durch Feuer, Blitz, Leitungswasser, Sturm oder Hagel in Mitleidenschaft gezogen oder komplett zerstört wurden. Bei zerstörten Gebäuden erstatten wir die ortsüblichen Wiederherstellungskosten, bei beschädigten die notwendigen Reparaturkosten. Darüber hinaus finden Sie bei uns höchst attraktive Zusatzleistungen, die Sie unserer Leistungsübersicht entnehmen können.
Antwort
Unsere Wohngebäudeversicherung greift für alle privat genutzten Gebäudetypen einschließlich der einzelnen Gebäudebestandteile und Nebengebäude. Je nach Tarif oder sofern extra beantragt können auch Gartenhäuser, Garagen, Zäune und vergleichbare Nebengebäude mitversichert werden.
Antwort
Durch den sogenannten „Wert 1914“. Hierbei handelt es sich um den ortsübliche Neubauwert Ihres Gebäudes ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Dieser dient dem Versicherer als Basis zur Berechnung des aktuellen Gebäudewertes. Sie selbst können den Wert 1914 einfach und bequem über unseren Wertermittlungsbogen berechnen. Alternativ ist es aber auch möglich, den Wert von einem Bausachverständigen oder uns schätzen zu lassen.
Antwort
Die Berechnung erfolgt nach der Größe der versichernden Immobilie. Weiterhin sind der Gebäudetyp, die Anzahl der Geschosse und die Austattungsmerkmale maßgeblich.
Antwort
Nein. Nur durch Abschluss einer MVK Elementarversicherung sind Sie auch gegen Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch geschützt.
Antwort
Wenn eine der versicherten Gefahren ursächlich für den Glasschaden ist, dann ja. Ansonsten kann der Versicherungsschutz durch eine Glasbruchversicherung erweitert werden.
Antwort
Der Unterschied liegt in den versicherten Sachen. Eine Wohngebäudeversicherung sichert nur solche Schäden ab, die direkt am Wohngebäude entstehen. Die Hausratversicherung hingegen deckt Schäden am Inventar des Gebäudes ab.
Antwort
Für Neubauten bieten wir Ihnen eine kostenfreie Rohbau-Feuer-Versicherung unter der Voraussetzung, dass das fertig gestellte Gebäude im Anschluss ebenfalls bei uns versichert wird. Um den Versicherungsschutz für den Rohbau noch zu vervollständigen können Sie eine Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.
Antwort
Wohngebäude mit mehr als 50 % geschäftlich genutztem Anteil müssen im Rahmen einer gewerblichen Gebäudeversicherung versichert werden. Nicht unter 50 %-Regelung fallen die nachfolgenden Gewerbe, die wie Wohnungen behandelt werden: Büro- und Praxisräume, öffentliche Verwaltung, Apotheken, zahntechnische Labore, Parfümerien, Drogerien, Banken und Sparkassen. Hier darf der Geschäftsanteil bis zu 80 % betragen.
Antwort
Melden Sie uns den Schadensfall bitte unverzüglich und schildern Sie uns den gesamten Hergang. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Sie brauchen nichts mehr zu tun.
Antwort
Für folgende Bereiche ist der Abschluss einer speziellen Versicherung erforderlich:
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Hausinventar: Hausratversicherung
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Hausbau: Bauleistungs-/Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Geschäftsgebäude: Gewerbliche Gebäudeversicherung
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Geschäftsinventar: Inhaltsversicherung
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Schutz vor Naturkatastrophen: Elementarversicherung
Antwort
Nicht nur das Haus wechselt den Besitzer, sondern gesetzlich bestimmt auch der Versicherungsvertrag. Bitte melden Sie uns den Verkauf mit Angabe der Käuferdaten daher bitte schnellstmöglich.
Welche Versicherung passt zu mir?
Vom kompakten Basisschutz bis zum kompletten Rundumschutz – bei uns finden Sie genau den Tarif, der zu Ihnen und Ihrem Zuhause passt.
Gegen die Grundgefahren abgesichert: der Klassik Tarif
Der Klassik Tarif der MVK Wohngebäudeversicherung deckt die wichtigsten Feuer-, Wasser und Sturmschäden am Eigenheim ab. Die Leistungssumme für Aufräumungs- und Abbrucharbeiten beträgt 25.000 Euro.
Mehr Schutz, mehr Extras:
der Top Tarif
Unser Top Tarif garantiert eine umfangreiche finanzielle Absicherung bei Brand-, Wasser- und Sturmschäden jeder Art. Ein besonderer Vorteil ist die kostenfrei enthaltene Vorsorgeversicherung für Um-, An- und Neubauten auf dem versicherten Grundstück.
Besser geht’s nicht:
der Premium Tarif
Der Premium Tarif umfasst alle Leistungen des Top Tarifs, glänzt aber mit vielen Zusatzleistungen und maximalen Versicherungssummen. Zum Beispiel werden Mietausfälle für gewerblich genutzte Räume in Ein- und Zweifamilienhäusern 24 Monate lang übernommen.
Verlässlich versichert sein mit wenigen Klicks
Profitieren Sie von dem einmaligen Leistungsumfang und den attraktiven Konditionen der MVK – schließen Sie jetzt eine Wohngebäudeversicherung für Ihr Eigenheim ab!
Was ist versichert und was nicht?
Wir zahlen bei
-
Gebäudeschäden durch Brände, Blitzschläge oder Explosionen
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Überspannungsschäden
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Leitungswasserschäden und Nassschäden
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Durch Sturm und Hagel verursachte Schäden
-
Vandalismus
-
Mietausfälle infolge eines Versicherungfalls
-
Anlagen für Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen
-
Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen (nur bei Zubuchung einer Elementarversicherung)
-
Glasbruch (nur bei Zubuchung einer Glasbruchversicherung)
Wir zahlen nicht bei
-
Vorsätzlich herbeigeführten Schäden
-
Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen sofern nicht mitversichert