Unfallversicherung
Perfekt versichert dank privatem Unfallschutz
Vertrags-Vorteile
- Keine Gesundheitsprüfung
Wir verzichten bei Abschluss auf Gesundheitsfragen. - Familienrabatt in Höhe von 10 %
Die private Unfallversicherung der MVK deckt alle relevanten Risiken ab – zu äußerst günstigen Konditionen und ab 2 Personen erhalten Sie 10 % Rabatt. - Erweiterter Unfallbegriff
Wir zahlen auch bei Verletzungen die durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung entstehen. - Überdurchschnittliche Gliedertaxe
Die MVK bietet eine im Unfallversicherungsvergleich erstklassige Gliedertaxe – und damit höhere Leistungen. - Progression der Versicherungssumme
Mit einer Progressionsvereinbarung erhalten Sie eine Versicherungsleistung, die deutlich über die Versicherungssumme hinausgeht. - Optional Zusatzbaustein Krebserkrankung
Mit der Diagnose einer bestimmten Krebserkrankung erhalten Sie ein Sofortgeld. Sind auf Grund einer Brustkrebserkrankung bestimmte kosmetische Operationen notwendig werden die Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernommen. - Unfallversicherung für Ihr Kind
Wir leisten umfangreiche Soforthilfe und unterstützen Ihr Kind bei der Bewältigung der Unfallfolgen.
Unsere Leistungen im Überblick
Unfallversicherung
Klassik
Unfallversicherung
Top
Gliedertaxe
empfohlene Prozentsätze
verbesserte Prozentsätze
Erweiterung des Unfallbegriffs
Beitragsfreie Leistungen bei Invalidität
Jedem Körperteil wird ein fester definierter Invaliditätsgrad zugeordnet.
Beitragsfrei mitversicherte Leistungen
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Alle Informationen zum Download
Annahmerichtlinien
Wichtig für die Annahme
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Grundlage jedes Unfallvertrages ist der Abschluss der Unfallinvalidität.
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Der Abschluss der Unfallinvalidität alleine ist möglich.
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Die Unfallversicherung gilt für berufliche und außerberufliche Unfallereignisse.
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Aufnahmefähig sind Personen bis 70 Jahre.
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Für Personen, die bei Beantragung beziehungsweise Versicherungsbeginn das 67. Lebensjahr vollendet haben, wird ein 20 %iger Zuschlag auf die Tarifbeiträge fällig. Die Vereinbarung der Progression ist für diese Personen nicht möglich.
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Der Tarif für Kinder ist ab Geburt bis zum 18. Geburtstag anwendbar.
Nicht versicherbar sind
Personen die folgende berufliche Tätigkeit ausüben:
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Artisten, Tiertrainer/Tierbändiger, Stuntman; Berufs-/Profisportler, die durch den Sport ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihn zeitgemäß
wie einen Beruf ausüben; Berufstaucher und Tauchlehrer; Kampfmittelräumdienst, Sprengpersonal, Munitionssucher; Offshore-Personal, sowie Schiffsbesatzungen; Pyrotechniker, Feuerwerker;
Skilehrer; Schausteller; Spezialeinheiten bei der Polizei (SEK, MEK, GSG); Testfahrer; Untertagetätige, Bergleute, Erzaufbereiter; -
sonstige Berufe mit erheblicher Gefahrerhöhung.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend.