Unfall­versicherung

Perfekt versichert dank privatem Unfallschutz

 

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Vertrags-Vorteile

  • Keine Gesundheitsprüfung
    Wir verzichten bei Abschluss auf Gesundheitsfragen.
  • Familienrabatt in Höhe von 10 %
    Die private Unfallversicherung der MVK deckt alle relevanten Risiken ab – zu äußerst günstigen Konditionen und ab 2 Personen erhalten Sie 10 % Rabatt. 
  • Erweiterter Unfallbegriff
    Wir zahlen auch bei Verletzungen die durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung entstehen.
  • Überdurchschnittliche Gliedertaxe
    Die MVK bietet eine im Unfallversicherungsvergleich erstklassige Gliedertaxe – und damit höhere Leistungen.
  • Progression der Versicherungssumme
    Mit einer Progressionsvereinbarung erhalten Sie eine Versicherungsleistung, die deutlich über die Versicherungssumme hinausgeht.  
  • Optional Zusatzbaustein Krebserkrankung
    Mit der Diagnose einer bestimmten Krebserkrankung erhalten Sie ein Sofortgeld. Sind auf Grund einer Brustkrebserkrankung bestimmte kosmetische Operationen notwendig werden die Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernommen. 
  • Unfallversicherung für Ihr Kind 
    Wir leisten umfangreiche Soforthilfe und unterstützen Ihr Kind bei der Bewältigung der Unfallfolgen.

 

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Unsere Leistungen im Überblick

Unfallversicherung

Klassik

Unfallversicherung

Top

Gliedertaxe

Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit

empfohlene Prozentsätze

verbesserte Prozentsätze

Erweiterung des Unfallbegriffs

Bauch- Unterleibs- oder Knochenbruch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung
Verletzung an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung
Muskel-, Sehnen-, Bänder-, Kapsel- und Meniskusverletzungen durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung
Tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit)
Vergiftung durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe
Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen
Infektionen durch Insektenstiche

Beitragsfreie Leistungen bei Invalidität

Rooming-in-Leistung (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung/ Tageseltern
Nachhilfeunterricht für versicherte Kinder
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Sofortleistung bei schweren Verletzungen

Jedem Körperteil wird ein fester definierter Invaliditätsgrad zugeordnet.

Beitragsfrei mitversicherte Leistungen

Bergungskosten
Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz
Kurkostenbeihilfe
Mehrleistung bei Invalidität
Therapie- und Druckkammerkosten nach Tauchunfällen
Vorsorgedeckung für Neugeborene
Beitragsfreie Weiterführung des Versicherungsschutzes für Kinder bei Tod des VN bis
Meldefrist für Ansprüche bei Unfalltod nach Kenntnisnahme
Frist für ärztliche Feststellung und Geltendmachung

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Annahmerichtlinien

Wichtig für die Annahme

  • Grundlage jedes Unfallvertrages ist der Abschluss der Unfallinvalidität.

  • Der Abschluss der Unfallinvalidität alleine ist möglich.

  • Die Unfallversicherung gilt für berufliche und außerberufliche Unfallereignisse.

  • Aufnahmefähig sind Personen bis 70 Jahre.

  • Für Personen, die bei Beantragung beziehungsweise Versicherungsbeginn das 67. Lebensjahr vollendet haben, wird ein 20 %iger Zuschlag auf die Tarifbeiträge fällig. Die Vereinbarung der Progression ist für diese Personen nicht möglich.

  • Der Tarif für Kinder ist ab Geburt bis zum 18. Geburtstag anwendbar.

Nicht versicherbar sind

Personen die folgende berufliche Tätigkeit ausüben:

  • Artisten, Tiertrainer/Tierbändiger, Stuntman; Berufs-/Profisportler, die durch den Sport ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihn zeitgemäß
    wie einen Beruf ausüben; Berufstaucher und Tauchlehrer; Kampfmittelräumdienst, Sprengpersonal, Munitionssucher; Offshore-Personal, sowie Schiffsbesatzungen; Pyrotechniker, Feuerwerker;
    Skilehrer; Schausteller; Spezialeinheiten bei der Polizei (SEK, MEK, GSG); Testfahrer; Untertagetätige, Bergleute, Erzaufbereiter;

  • sonstige Berufe mit erheblicher Gefahrerhöhung.

Die obige Aufzählung ist nicht abschließend.