Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung
Bestens versichert bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag und Beruf
Vertrags-Vorteile
- Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung der MVK passt sich individuellen Bedürfnissen an. Zu äußerst günstigen Konditionen, versteht sich. - Erstklassige Deckungssummen
Im Rechtsschutzfall stehen Ihnen bis zu 5 Millionen Euro für Anwalts- und Gerichtskosten zur Verfügung. - Weltweite Gültigkeit
Unsere Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung greift auch bei Streitigkeiten an ausländischen Gerichten. - Familie mitversichert
Bei Abschluss einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung für Familien sind Ihre Kinder und Ihr Partner automatisch auch geschützt. - Freie Anwaltswahl
Sie können Ihren Rechtsbeistand selbst wählen – oder wir empfehlen Ihnen auf Wunsch erfahrene und fachkundige Anwälte.
Unsere Leistungen im Überblick
Rechtsschutzversicherung
Versicherungssummen
Europa, nichteuropäische Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Madeira
unbegrenzt
weltweit
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Leistungen
Strafkautionsdarlehen
weltweiter Versicherungsschutz bis zu
Internet-Rechtsschutz weltweit
Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen eines Beschäftigungsverhältnisses
Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren
Steuer-Rechtsschutz bereits für das Einspruchsverfahren
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor Gerichten und in Widerspruchsverfahren
Beratungs-Rechtsschutz für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Kauf/Einbau einer Küche bei Neubau
Rechtsschutz für Mediation
Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung, sofern der Rechtsschutzfall mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist
Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
Beratung Urheber-Rechtsschutz
Telefonische Rechtsberatung
Mitglied Versicherungsombudsmann e.V.
Übersetzungskosten
Dolmetscherkosten
Leistungs-Update-Garantie
Alle Informationen zum Download
Annahmerichtlinien
Versicherbar sind
- ausschließlich private Risiken im Rahmen der im Tarif aufgeführten Leistungsarten.
Nicht versicherbare sind
-
Risiken, die vom Vorversicherer aufgrund von Schaden oder Nichtzahlung des Erst-oder Folgebeitrages gekündigt wurden.
-
Risiken, zu denen in den letzten drei Jahren Schadenfälle eingetreten sind.