Privat- und Berufs­rechtsschutz­versicherung

Bestens versichert bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag und Beruf

 

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Vertrags-Vorteile

  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
    Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung der MVK passt sich individuellen Bedürfnissen an. Zu äußerst günstigen Konditionen, versteht sich.
  • Erstklassige Deckungssummen
    Im Rechtsschutzfall stehen Ihnen bis zu 5 Millionen Euro für Anwalts- und Gerichtskosten zur Verfügung.
  • Weltweite Gültigkeit
    Unsere Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung greift auch bei Streitigkeiten an ausländischen Gerichten.
  • Familie mitversichert
    Bei Abschluss einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung für Familien sind Ihre Kinder und Ihr Partner automatisch auch geschützt.
  • Freie Anwaltswahl 
    Sie können Ihren Rechtsbeistand selbst wählen – oder wir empfehlen Ihnen auf Wunsch erfahrene und fachkundige Anwälte.

 

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Unsere Leistungen im Überblick

Rechtsschutzversicherung

Versicherungssummen

Europa, nichteuropäische Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Madeira

unbegrenzt

weltweit

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Leistungen

Strafkautionsdarlehen
weltweiter Versicherungsschutz bis zu
Internet-Rechtsschutz weltweit
Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen eines Beschäftigungsverhältnisses
Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren
Steuer-Rechtsschutz bereits für das Einspruchsverfahren
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor Gerichten und in Widerspruchsverfahren
Beratungs-Rechtsschutz für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Kauf/Einbau einer Küche bei Neubau
Rechtsschutz für Mediation
Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung, sofern der Rechtsschutzfall mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist
Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
Beratung Urheber-Rechtsschutz
Telefonische Rechtsberatung
Mitglied Versicherungsombudsmann e.V.
Übersetzungskosten
Dolmetscherkosten
Leistungs-Update-Garantie

Annahmerichtlinien

Versicherbar sind

  • ausschließlich private Risiken im Rahmen der im Tarif aufgeführten Leistungsarten.

Nicht versicherbare sind

  • Risiken, die vom Vorversicherer aufgrund von Schaden oder Nichtzahlung des Erst-oder Folgebeitrages gekündigt wurden.

  • Risiken, zu denen in den letzten drei Jahren Schadenfälle eingetreten sind.