Pferdehalter-haftpflichtversicherung

Verlässlich versichert – damit Sie auch morgen noch fest im Sattel sitzen

 

Angebot erstellen Vertrag beantragen

Vertrags-Vorteile

  • Leistungsstarker Versicherungsschutz
    Bis zu 50 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ohne versteckte Selbstbehalte

  • Familienmitglieder ebenfalls abgesichert
    Unsere Pferdehaftpflichtversicherung schließt Familienmitglieder mit ein, ferner Tierhüter und sog. „Reitbeteiligungen“.

  • Weltweite Gültigkeit
    Mit der MVK genießen Sie und Ihr Pferd auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts Versicherungsschutz.

 

Angebot erstellenVertrag beantragen

Unsere Leistungen im Überblick

Pferdehalterhaftpflicht

Mitversicherte Personen

Pferdehalter
Jeder berechtigte Pferdehüter – nicht gewerblich

Die wichtigsten Leistungen

Schäden an gemieteten Räumen – Mietsachschäden
Schäden an gemieteten, geleasten, geliehenen, gepachteten oder verwahrten beweglichen Sachen
Forderungsausfall
  • In Europa unbegrenzt
  • Außerhalb Europa bis 5 Jahre
Mitversicherung von Fohlen
Deckschäden
Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
Reiten mit und ohne Sattel
Offen- und Laufstallhaltung
Flurschäden und Weiderisiko
Reitbeteiligung-/Fremdreiterrisiko
Umweltschadenversicherung gemäß Umweltschadengesetz

Sonstiges

Vorsorgeversicherung
Versehentliche Obliegenheitsverletzung
Künftige Bedingungsverbesserungen
Garantie GDV-Musterbedingungen
Unklare Zuständigkeiten bei Versichererwechsel

Annahmerichtlinien

Versicherbar sind

  • privat gehaltene Reittiere: Pferde, Kleinpferde, Ponys, Esel oder Maultiere.
  • 1 bis 3 Reittiere. Sollte mehr als ein Reittier im Besitz sein und nur eines davon bei uns versichert werden, muss für die anderen Reittiere der selben Gattung ebenfalls eine Versicherung bestehen.

Unerwünschte Risiken

  • Risiken die vom Vorversicherer wegen Schaden gekündigt wurden.

  • Risiken die vom Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Erst- oder Folgebeitrages gekündigt wurden.

  • Risiken mit mehr als zwei Vorschäden in den letzten fünf Jahren und/oder einer Gesamtschadenhöhe von mehr als 1.000 Euro.

Abweichungen zu den unerwünschten Risiken sind im Einzelfall und mit gesonderter Prüfung möglich.