Hundehalter - haftpflichtversicherung

Verlässlich versichert als Hundehalter

 

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Vertrags-Vorteile

  • Umfangreicher Schutz
    Bis zu 50 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

  • Volle Leistung auch bei Fremdhütung
    Unsere Haftpflichtversicherung für Hunde schützt alle, die sich zeitweise um Ihren Vierbeiner kümmern wie z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Nachbarn.

  • Weltweite Gültigkeit
    Mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung der MVK genießen Sie und Ihr Vierbeiner auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts Versicherungsschutz.

 

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Unsere Leistungen im Überblick

Hundehalterhaftpflicht

Mitversicherte Personen

Hundehalter
Jeder berechtigte Hundehüter – nicht gewerblich

Die wichtigsten Leistungen

Schäden an gemieteten Räumen – Mietsachschäden
Schäden an gemieteten, geleasten, geliehenen, gepachteten oder verwahrten beweglichen Sachen
Forderungsausfall
  • In Europa unbegrenzt
  • Außerhalb Europa bis 5 Jahre
Vermögenschäden
Mitversicherung von Welpen
Deckschäden
Hundedressur und hundesportliche Veranstaltungen
Führen ohne Leine oder Maulkorb
Umweltschadenversicherung gemäß Umweltschadengesetz

Sonstiges

Vorsorgeversicherung
Versehentliche Obliegenheitsverletzung
Künftige Bedingungsverbesserungen
Garantie GDV-Musterbedingungen
Unklare Zuständigkeiten bei Versichererwechsel

Annahmerichtlinien

Versicherbar sind

  • ausschließlich privat gehaltene Hunde.

  • 1 bis 4 Hunde. Sollte mehr als ein Hund im Besitz sein und nur einer davon bei uns versichert werden, muss für die anderen Hunde ebenfalls eine Versicherung bestehen.

  • Hunde, die nicht als gefährlich im Sinne einer Verordnung oder gesetzlichen Bestimmung eingestuft sind oder als Listenhund geführt werden.

Unerwünschte Risiken

  • Risiken die vom Vorversicherer wegen Schaden gekündigt wurden.

  • Risiken die vom Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Erst- oder Folgebeitrages gekündigt wurden.

  • Risiken mit mehr als zwei Vorschäden in den letzten fünf Jahren und/oder einer Gesamtschadenhöhe von mehr als 1.000,00 EUR.

Abweichungen zu den unerwünschten Risiken sind im Einzelfall und mit gesonderter Prüfung möglich.